Kurzzeitpflege

Anspruch auf Kurzzeitpflege

Als pflegende Angehörige benötigen Sie Entlastung? Wir stellen Ihnen für einen kurzen Zeitraum gerne eine vollstationäre Pflege zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt die hierbei entstehenden Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen in Höhe von bis zu 1774,00€.

Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt und eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.


Auch ohne Pflegegrad können Pflegebedürftige Kurzzeitpflege für vier Wochen beantragen, wenn ihre Pflegebedürftigkeit plötzlich eingetreten ist und die pflegerische Versorgung überbrückt werden muss. Die Kosten werden dann von der Krankenkasse getragen.

Sinnvoll ist eine Kurzzeitpflege

  • zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Überforderung, Urlaub oder Erkrankung
  • bei spontaner, kurzfristiger  Verschlechterung des Gesundheitszustandes
  • zur Krankenhausnachsorge, wenn die pflegebedürftige Person z. B. alleine lebt oder die häusliche Situation nicht geeignet ist
  • als Übergangslösung zur Klärung der Situation nach einem Krankenhausaufenthalt
  • zur Überbrückung, bis der gewünschte Dauerpflegeplatz zur Verfügung steht
  • während Renovierungsmaßnahmen oder Vorbereitung der Wohnung auf eine dauernde Pflege

Räumlichkeiten und Ausstattung

Zur Verfügung stehen Ihnen eine große Anzahl von Einzelzimmern. Auch Doppelzimmer sind vorhanden.

Für Komfort sorgen u.a. geräumige Bäder.

Mehrere Gemeinschaftsräume laden zum Verweilen ein.

Kosten

Unterbringung, Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungspauschale, Transport

Die Höhe dieser Beträge hängt nicht mit dem Pflegegrad zusammen und muss in der Regel von Ihnen selber getragen werden.  Eine Unterstützung ist gegebenenfalls durch einen Entlastungsbetrag oder das Sozialamt möglich.

In einem persönlichen Gespräch rechnen wir Ihnen die Gesamtkosten für Ihren Aufenthalt vor und helfen Ihnen gerne bei allen nötigen Anträgen.

Für den Aufenthalt und die Pflege im Rahmen der Kurzzeitpflege entstehen Kosten in folgenden Bereichen

  1. Pflegekosten
  2. Unterbringung
  3. Verpflegung
  4. Investitionskosten
  5. Ausbildungspauschale
  6. Transport

Pflegekosten

Abhängig vom Pflegegrad werden die Pflegekosten von unterschiedlichen Trägern übernommen. In einem Gespräch erläutern wir gerne, welche konkreten Kostenübernahmemöglichkeiten bei Ihnen bestehen.

Kontakt

Kurzzeitpflege Maria
Bossestraße 25-26
06886 Lutherstadt Wittenberg

Telefon: 03491 – 769770
Fax: 03491 – 7697749
kurzzeitpflege@augustinuswerk.de